Örtlicher Beirat

Der örtliche Beirat gemäß § 18d SGB II berät das jeweilige Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.

Die konstituierende Sitzung fand im Jobcenter Landkreis Aschaffenburg statt.

Träger


Die Trägerversammlung setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Aschaffenburg und des Landratsamtes Landkreis Aschaffenburg zusammen.

Agentur für Arbeit Aschaffenburg

Agentur für Arbeit Aschaffenburg

Landratsamt Landkreis Aschaffenburg

Landratsamt Landkreis Aschaffenburg



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