Folgende Leistungen können gewährt werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen:
Kostenübernahme für eintägige Schul- und Kindergartenausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Höhe der tatsächlichen Kosten
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Form einer Pauschale in Höhe von 116 € zum 1. August und 58 € zum 1. Februar eines Jahres
Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten
Lernförderung, soweit sie ergänzend zu schulischen Angeboten geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen, d.h. in der Regel zur Erreichung der Versetzung. Zur Feststellung des Bedarfs benötigen wir in der Regel eine Kopie des letzten Zeugnisses sowie eine Bestätigung des jeweiligen Fachlehrers
Kostenübernahme für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen
Kostenübernahme für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 15 € monatlich. Hierunter können Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit fallen sowie Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten.