JOBCENTER LK ASCHAFFENBURG
Arbeitgeberorientierte
Vermittlung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme zwischen Jobcenter-KundInnen und Ihnen als potentiellen Arbeitgebern.
Das Jobcenter fördert auch Arbeitgeber bei der Einstellung von Jobcenter-KundInnen vom regulären Eingliederungszuschuss bis hin zu Sonderzuschüssen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen. Unser AoV Team unterstützt Sie gerne.
Der schnellste Weg zum geeigneten Auszubildenden oder Mitarbeiter
mit einer auf Ihre Anforderungen und Wünsche abgestimmten Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung.
Nutzen Sie auch die JOBBÖRSE und greifen Sie auf den bundesweiten Bewerberpool zu.
Unmittelbare Erreichbarkeit
Sie erreichen den Arbeitgeberservice bundesweit persönlich an über 600 Standorten oder telefonisch unter der kostenlosen
Servicerufnummer für Arbeitgeber 0800 45 555 20.
Umfassende Beratung
Gemeinsam mit Ihnen entwickelt der Arbeitgeberservice auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote und beraten Sie zu Arbeitsmarkt- / Ausbildungs- oder Personalthemen.
Als Arbeitgeber schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Unternehmen unterstützt werden. Sprechen Sie unseren Arbeitgeberservice vor Ort an! Wir informieren und beraten Sie gerne über unsere vielfältigen Förderungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:
Betriebliche Erprobung (Maßnahme bei einem Arbeitgeber)
Durch eine betriebliche Erprobung (Probearbeit) können Sie - aber auch der Arbeitnehmer - feststellen, ob Bewerber, Stellenangebot und Unterehmen zusammen passen, bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Die Dauer einer solchen Maßnahme wird mit Ihnen im Vorfeld individuell abgestimmt und ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden.
Eingliederungszuschuss
Bewerberinnen und Bewerber, die schon längere Zeit arbeitslos waren, benötigen manchmal mehr Zeit, um sich in Ihren betrieblichen Ablauf zu integrieren. Mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) sollen die daraus entstehenden Kosten ausgeglichen werden. Förderhöhe und Förderlaufzeit des EGZ orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Bewerberin / des Bewerbers.
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)
Sie können Jugendliche im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in Ihrem Betrieb heranführen. Zwischen sechs und zwölf Monaten dauert ein durch das Jobcenter gefördertes Praktikum, das eine Brücke zur regulären Ausbildung bilden soll.
Förderung von Menschen mit Behinderung
Bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung bestehen ebenfalls Fördermöglichkeiten. So sind unter anderem der Eingliederungszuschuss oder eine Probearbeit möglich. Weitere Fördermöglichkeiten erläutert Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner des Arbeitgeberservice.
Förderung von Langzeitarbeitslosen
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der viele Jahre lang Bürgergeld erhalten hat, ist ein Lohnkostenzuschuss für bis zu 5 Jahre möglich.
Die Höhe der Förderung wird unter Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls festgelegt. Ihr Ansprechpartner im Arbeitgeberservice informiert Sie gerne.
Weitere Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten erhalten Sie von Ihrem persönlichen
Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung rechtzeitig vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen muss.

